Mitgliedsbeitrag

In Verbindung mit der neuen Satzung wurde auch eine Beitragsordnung beschlossen:

Beitragsordnung

(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22. März 2023 gemäß § 4 der Satzung)

 (1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 10 Euro.

 (2) Bei Aufnahme innerhalb des laufenden Kalenderjahres ist der volle jährliche Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

 (3) Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind von der Beitragszahlung befreit.

 (4) Für Mitglieder ab einem Alter von 90 Jahren entfällt die Verpflichtung zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags.

 (5) Bei Mitgliedern, die sich in häuslicher Pflege oder in einer pflegerischen Einrichtung befinden, entfällt auf Beschluss des Vorstandes die Verpflichtung zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags.

 (6) Mitglieder können aufgrund ihrer Verdienste oder ihrer langjährigen Mitgliedschaft von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

(7) Die Beiträge können durch Überweisung, Dauerauftrag oder Einzug per SEPA-Lastschriftmandat entrichtet werden.